Beratung und Schulungen zur Umsetzung der Allergeninformationsverordnung
(gemäß Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU) Nr. 1169/2011)
Beratung für Lebensmittelunternehmerinnen und –unternehmer, gastgewerbliche Betriebe, Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, Cateringunternehmen, sowie Betriebskantinen, Buffets und Snack-Anbieter
- Allgemeine Beratung zur Umsetzung der Allergeninformationsverordnung
- Zu kennzeichnende allergene Stoffe (gemäß Anhang II der LMIV)
- Informationen über die Art und Weise der Kennzeichnungspflicht
- Unterstützung bei der Entscheidung über schriftliche oder mündliche Allergeninformation
- Informationen über die Art und Weise der Dokumentation der Allergeninformation
- Ca. 60 – 90 min 119,-- EUR
- Schulungen eines „Allergeninformationsbeauftragen“ in Ihrem Unternehmen
- Schulungspflicht bei der mündlichen Variante der Allergeninformation
- Vermittlung der Wichtigkeit der Allergeninformation
- Sensibilisierung im Hinblick auf das Auslösen einer allergischen Reaktion bzw. einer Unverträglichkeitsreaktion
- Vermittlung von Kenntnissen über die Liste der allergenen Stoffe (gemäß Anhang II der LMIV)
- Vermittlung von Kenntnissen über die Durchführung der Allergeninformation im Betrieb und die Art und Weise der Weitergabe an den Endverbraucher
- Informationen über die Art und Weise der Dokumentation der Allergeninformation
- Ca. 120 min 199,-- EUR
- Unterstützung bei der Umsetzung der Allergeninformationsverordnung
- Bei der schriftlichen und mündlichen Variante der Allergeninformation
- Computerprogrammunterstütze Allergenkennzeichnung Ihrer angebotenen Speisen
- Anlegen einer Rezeptdatenbank
- Dokumentation der Allergeninformation
- Kosten richten sich nach der Größe Ihres Angebots und dem Umfang meiner benötigten Dienste
- Kostenvoranschlag nach Abklärung der Rahmenbedingungen in einem unverbindlichen Erstgespräch
Für Fragen und zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail unter office@ernaehrung-eichgraben.at oder telefonisch unter +43 676 709 3660!
Alle Preise richten sich nach den Empfehlungen des Berufsgruppenverbandes der Ernährungswissenschaftler Österreichs, beinhalten, sofern nicht direkt darauf hingewiesen wird, sämtliche Spesen und die Vorbereitungszeit und sind umsatzsteuerfrei im Sinne des § 6 (1) Z 27 UStG > Kleinunternehmerregelung!